Statuten

Statuten des Vereins “Österreichisch-Griechische Gesellschaft in Graz”

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

  1. Der Verein führt den Namen “Österreichisch-Griechische Gesellschaft in Graz”
  2. Der Sitz des Vereins ist Graz

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Vertiefung der kulturellen Beziehungen und menschlichen Kontakte zwischen Österreich und Griechenland. Die Gesellschaft strebt den Zusammenschluss aller aufrichtigen Freunde Greichenlands in Österreich an und verfolgt keinerlei politische und religiöse Ziele.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten idellen und materiellen Mittel erreicht werden.

  1. Als idelle Mittel dienen:
    1. Vorträge und Versammlungen, kulturelle Veranstaltungen, Diskussionsabende, Kultutr- und Bildungsreisen
    2. Zusammenarbeit mit Vereinen, die einen gleichartigen Zweck verfolgen
    3. Kulturelle Betreuung von Gästen aus Griechenland
    4. Herausgabe eines Mitteilungsblattes
    5. Sportliche Veranstaltungen
  2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
    1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
    2. Erträgnisse aus Veranstaltungen
    3. Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse, Subventionen, Förderungen der öffentlichen Hand und sonstige Zuwendungen
    4. Inserate im Vereinseigenen Mitteilungsblatt

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöten Mitgliedsbeitrages oder durch eine einmalige Zahlung fördern.